“Bei der Behandlung von Essstörungen ist nachgewiesen, dass der Einbezug der Familie in die Behandlung gut wirksam ist, gleichzeitig stellt gerade dieser Einbezug im klinischen Alltag eine große Herausforderung dar. Je nach Einzelfall sind die Gründe dabei organisatorischer, emotionaler oder inhaltlicher Natur. Das bedeutet, dass es von hoher Bedeutung ist, therapeutische Angebote für Familienmitglieder wirksam, dabei aber möglichst niedrigschwellig zu gestalten.”
– Dr. Reinhild Schwarte,
Psychotherapeutin und Leiterin einer klinischen Abteilung für Essstörungen
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Angehörige haben jedoch die Möglichkeit Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen und bei Bewilligung finanzielle Unterstützung zu erhalten. Gemäß der Definition im Sozialgesetzbuch gelten Menschen mit psychischen Erkrankungen als pflegebedürftig, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig und ohne tägliche Betreuung und Begleitung zu gestalten. Ist Ihr Kind beispielsweise auf Ihre Betreuung beim Essen angewiesen, kann es sinnvoll sein, einen Antrag zu stellen. Die monatliche finanzielle Unterstützung könnte dann beispielsweise für den aidable Kurs verwendet werden.
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